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Journalistenvisum & Drehgenehmigung

Visum für Drehgenehmigungen :

Um in Indonesien eine Video- und Bildaufnahme durchführen zu dürfen wird eine Drehgenehmigung von dem indonesischen Ministerium für Kultur und Tourismus benötigt.

Anträge müssen über die zuständige Vertretung der Republik Indonesien –  abhängig von Wohnort des Antragstellers – eingereicht werden. Das Generalkonsulat der Republik Indonesien ist ausschließlich für Antragssteller zuständig, die aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein stammen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen um einen Antrag auf  Drehgenehmigung stellen zu können :

  1. Ausgefülltes Antragsformulars für Dreharbeiten
  2. Bescheinigung des Fernsehsenders, der die Dreharbeiten beauftragt hat. Dieses Schreiben weist die Zusammenarbeit mit dem Filmproduzent nach. (auf indonesisch/englisch)
  3. Reisepasskopien aller Mitreisenden
  4. Lebensläufe aller Mitreisenden (auf englisch)
  5. Eine Liste des Filmequipments (inkl. die Seriennummer und Werte in US-Dollar), die nach Indonesien eingeführt werden.
  6. Zwei biometrische Passbilder pro Person

Bitte beachten Sie:

  1. Bitte reichen Sie den Antrag mindestens 6 Wochen vor geplantem Drehbeginn ein.
  2. Falls es zu Veränderungen kommt, muss eine neue Drehgenehmigung beantragt werden
  3. Für eine Video-/Bildaufnahme in den geschützten Gebieten benötigen Sie eine besondere Genehmigung („SIMAKSI“) der Generaldirektion für Naturschutz und Naturerhaltung in der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft (Forestry Cetre Building in Jalan Gatot Soebroto, Jakarta)
  4. Nach der Genehmigung des Antrags durch das Außenministerium in Indonesien werden das Journalistenvisum und den Presseausweis vom Generalkonsulat der Republik Indonesien erstellt.
  5. Im nächsten Schritt kann der Antragsteller die Reisepässe der Teammitglieder dem Generalkonsulat der Republik Indonesien in Hamburg per Post zusenden (mit Einschreiben) oder persönlich abgeben um das Visum zu erhalten

Benachrichtigung

Sobald in Jakarta über Ihren Antrag entschieden worden ist, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit folgendem Inhalt:

  1. ob Ihr Antrag positiv beschieden wurde
  2. die Aufforderung, Ihren Originalreisepass vorbeizubringen (sofern wir diesen nicht bereits zuvor erhalten haben)
  3. die Aufforderung, einen Überweisungsbelegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65 Euro (pro Person) an uns zu senden bzw. vorbeizubringen (sofern wir diesen nicht bereits zuvor erhalten haben).

Verpflichtungen nach Erhalt der Drehgenehmigung

  1. Der Antragsteller ist verpflichtet, die indonesische Gesetze und Verordnungen zu befolgen
  2. Der Antragsteller ist verpflichtet die lokalen Verordnungen zu beachten. Eine Aufnahme von verbotenen heiligen Ritualen oder verbotenen heiligen Objekten ist untersagt
  3. Nach der Dreharbeit ist der Antragsteller verpflichtet eine Kopie der Video-/Bildaufnahme, die in einer Fernsehsendung ausgestrahlt wird, dem Generalkonsulat der Republik Indonesien in Hamburg abzugeben. Diese wird der Direktion für Information und Medien in Jakarta weitergeleitet. Die Regierung der Republik Indonesien ist berechtigt die Video-/Bildaufnahme für nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Visum für Medienberichte oder andere journalistische Zwecke :

Um in Indonesien journalistisch arbeiten zu dürfen wird, muss eine Genehmigung vom indonesischen Ministerium für Kultur und Tourismus vorliegen.

Folgende Unterlagen sind dazu einzureichen:

  1. Bescheinigung der Zeitung oder des Verlags, der den Auftrag erteilt hat
    (auf indonesisch/englisch)
  2. Ausgefülltes Antragsformular für journalistische ZWecke. Der Antragsteller muss Journalist sein
  3. Ausgefülltes Antragsformular für Journalistenvisum (ein Antrag pro Person) und eine unterschriebene Checkliste
  4. Ausgefülltes Antragsformular für Besuchsvisum (ein Antrag pro Person)
  5. Kopie des Reisepasses der Teammitglieder
  6. Eine Zusammenfassung der jeweiligen Videoabschnitten (auf indonesisch/englisch)
  7. Eine Liste des Equipments (inkl. die Seriennummer und Werte in US-Dollar), das nach Indonesien eingeführt werden
  8. Biometrisches Passbild (mind. 35 x 45 mm) mit weißer/hellgrauer Hintergrundfarbe

Bitte beachten Sie:

  1. Falls es zu Veränderungen kommt, muss eine neue Drehgenehmigung beantragt werden
  2. Für eine Video-/Bildaufnahme in den geschützten Gebieten benötigen Sie eine besondere Genehmigung („SIMAKSI“) der Generaldirektion für Naturschutz und Naturerhaltung in der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft (Forestry Cetre Building in Jalan Gatot Soebroto, Jakarta)
  3. Nach der Genehmigung des Antrags durch das Außenministerium in Indonesien werden das Journalistenvisum und den Presseausweis von dem Generalkonsulat der Republik Indonesien erstellt
  4. Im nächsten Schritt kann der Antragsteller die Reisepässe der Teammitglieder dem Generalkonsulat der Republik Indonesien in Hamburg per Post zusenden (mit Einschreiben) oder persönlich abgeben um das Visum zu erhalten

Verpflichtungen nach Erhalt der Drehgenehmigung

  1. Der Antragsteller ist verpflichtet, die indonesische Gesetze und Verordnungen zu befolgen
  2. Der Antragsteller ist verpflichtet die lokalen Verordnungen zu beachten. Eine Aufnahme von verbotenen heiligen Ritualen oder verbotenen heiligen Objekten ist untersagt
  3. Nach der Dreharbeit ist der Antragsteller verpflichtet eine Kopie der Video-/Bildaufnahme, die in einer Fernsehsendung ausgestrahlt wird, dem Generalkonsulat der Republik Indonesien in Hamburg abzugeben. Diese wird der Direktion für Information und Medien in Jakarta weitergeleitet. Die Regierung der Republik Indonesien ist berechtigt die Video-/Bildaufnahme für nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Sobald in Jakarta über Ihren Antrag entschieden ist, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit folgendem Inhalt:

  1. ob Ihr Antrag positiv beschieden wurde
  2. die Aufforderung, Ihren Originalreisepass an die Botschaft zu senden bzw. vorbeizubringen (sofern wir diesen nicht bereits zuvor erhalten haben)
  3. die Aufforderung, einen Überweisungsbeleg über die bereits erfolgte Zahlung Visumsgebühren an uns zu senden bzw. vorbeizubringen (sofern wir diesen nicht bereits zuvor erhalten haben). Bitte beachten Sie, die obigen Gebühren stets getrennt zu überweisen
  4. die Aufforderung, an uns einen frankierten Rückumschlag für ein Einschreiben zu senden bzw. vorbeizubringen (sofern wir diesen nicht bereits zuvor erhalten haben, bzw. Sie Ihren Pass nicht persönlich abholen)
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