Bebelallee 15, Hamburg, 22299, Germany

Legalisierungen & Bescheinigungen

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Ihr Antrag kann bearbeitet werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerung der Bearbeitungszeit führen.
  • Alle erforderlichen Unterlagen können per Post (mit Einschreiben) zugesandt oder persönlich abgegeben werden. Das Generalkonsulat der Republik Indonesien trägt keine Verantwortung für Versandprobleme und Verlust von Dokumenten während des Versandvorgangs.
  • Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen dauert die Bearbeitungszeit in der Regel 5 Arbeitstage.
  • Die Gebührenhöhe für die konsularische Dienstleistungen können Sie hier herunterladen.
  • Die konsularische Antragsgebühr ist vorab zu überweisen. Eine Erstattung oder Übertragung der konsularischen Antragsgebühr ist ausgeschlossen. 

Konsularische Bescheinigungen

1. Geburtsbescheinigung

Geburtsbescheinigung dient als Nachweis, dass das Ihr Kind in Deutschland geboren ist. Diese wird für Kinder von indonesischem Ehepaar oder indonesischem Elternteil.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen:

  1. Registriernummer von Generalkonsulat der Republik Indonesien
  2. Von Eltern ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  3. Ein farbiges biometrisches Passbild, die nicht älter als 3 Monaten ist. Die Hintergrundfarbe des Passbildes ist nicht vorgegeben. Das Passbild ist auf dem Antragsformular aufzukleben
  4. Vorlage der originalen Geburtsurkunde bei dem Funktionär Generalkonsulats der Republik Indonesien in Hamburg
  5. Eine Kopie von Geburtsurkunde
  6. Eine Kopie von Heiratsurkunde der Eltern
  7. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

 

2. Ehefähigkeitszeugnis

Hiermit wird bescheinigt ob man ledig, verheiratet oder geschieden ist. Diese ist benötigt um eine Eheschließung durchzuführen.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen:

  1. Registriernummer von Generalkonsulat der Republik Indonesien
  2. Ausgefülltes Antragsformular
  3. Bescheinigung über Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung von Amt für religiöse Angelegenheiten (indonesisich: Kantor Urusan Agama), die nicht älter als 6 Monate und bereits vom Ministerium für Justiz und Menschenrechte sowie von Außenministerium der Republik Indonesien legalisiert ist*
  4. Ausgefülltes Erklärungsformular mit den Unterschriften des zukünftigen Brautpaars und Trauzeuge
  5. Eine Kopie von Reisepass Antragstellers
  6. Eine Kopie von Aufenthaltserlaubnis Antragstellers
  7. Eine Kopie von Reisepass und Personalausweis des Partners
  8. Eine Kopie von Reisepass und Aufenthaltserlaubnis der Trauzeugen
  9. Eine Kopie von Scheidungsurkunde für Geschiedene(r)
  10. Eine Kopie von Sterbeurkunde des Ehegatten bei Paare, die ihre ehemalige Ehegatten gestorben sind
  11. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

Hinweis:

* Wenn Sie in Deutschland wohnen und die Bescheinigung über den Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung von Amt für religiöse Angelegenheiten in Indonesien daher nicht bekommen können, so können Sie uns eine eidesstattliche Erklärung einreichen. Die eidesstattliche Erklärung muss vor einem Notar verfasst und unterschrieben und zunächst vom Landgericht legalisiert werden.

 

3. Familienstandsbescheinigung

Diese Bescheinigung gilt als Nachweis von einer die in Deutschland durchgeführte Eheschließung.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen:

  1. Registriernummer von Generalkonsulat der Republik Indonesien
  2. Ausgefülltes Antragsformular
  3. Eine Kopie von Heiratsurkunde
  4. Vorlage der originellen Heiratsurkunde von einem Standesamt in Deutschland bei dem Funktionärs Generalkonsulats der Republik Indonesien in Frankfurt
  5. Eine Kopie von Reisepässe des Ehepaars
  6. Eine Kopie von Aufenthaltserlaubnis / Visum / Personalausweis des Ehepaars
  7. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

 

4. Scheidungsurkunde

Die Scheidungsurkunde gilt als Nachweis über die in Deutschland stattgefundene Scheidung zwischen indonesisches Ehepaar oder ein Ehepaar, indem eine der Ehegatten indonesische Staatsbürgerschaft besitzt.

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen:

  1. Registriernummer von Generalkonsulat der Republik Indonesien
  2. Ausgefülltes Antragsformular
  3. Vorlage von Scheidungsurkunde von einem deutschen Gericht im Original bei dem Funktionärs Generalkonsulats der Republik Indonesien in Frankfurt
  4. Eine Kopie von Scheidungsurkunde
  5. Eine Kopie von Heiratsurkunde
  6. Eine Kopie von Reisepässe des Paars
  7. Eine Kopie von Visum / Personalausweis / Aufenthaltserlaubnis des Paars
  8. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

 

Legalisierung & Beglaubigung

Durch diese Dienstleistung kann das Generalkonsulat der Republik Indonesien in Frankfurt die Echtheit öffentlichen Unterlagen, die als Beweis in Deutschland vorgelegt werden sollen, bestätigen.

  • Damit indonesische öffentliche Unterlagen in Deutschland verwendet werden können (und umgekehrt) müssen diese zunächst von Ministerium für Justiz und Menschenrechte sowie von Außenministerium der Republik Indonesien beglaubig werden. In manchen Fällen wird auch verlangt, das die Unterlagen von diplomatischen Vertretungen (Konsulat, Botschaft) der Republik Indonesien in Deutschland beglaubig sind.
  • In Deutschland ausgestellte Unterlagen, die in Indonesien verwendet werden, müssen auch von diplomatischen Vertretungen (Konsulat, Botschaft) der Republik Indonesien in Deutschland beglaubig werden.
  • Die Gebührenhöhe für die konsularische Dienstleistungen können Sie hier herunterladen.

 

1. Vollmacht für indonesische Staatsangehörigkeit

Vollmachten müssen persönlich von dem Vollmachtgeber in Anwesenheit des Funktionärs Generalkonsulats der Republik Indonesien in Hamburg unterschrieben werden. Diese müssen folgende wichtige Aspekte beinhalten:

  • Persönliche Daten Vollmachtgebers:
    • Vollständiger Name (wie im Reisepass und im Personalausweis eingetragen)
    • Geburtsort und –datum
    • Passnummer
    • Wohnadresse in Deutschland
  • Persönliche Daten des Bevollmächtigten
    • Vollständiger Name (wie im Reisepass und im Personalausweis eingetragen)
    • Geburtsort und –datum
    • Passnummer, indonesische Ausweisnummer
    • Wohnadresse in Indonesien
  • Detaillierte Erwähnung und Beschreibung der Handlung

Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen:

  1. Registriernummer von Generalkonsulat der Republik Indonesien.
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
  3. Originalvollmacht mit einer indonesischen Stempelsteuer (6.000 Rupiah). Diese wird vom Vollmachtgeber persönlich in Anwesenheit des Funktionärs Generalkonsulats der Republik Indonesien in Frankfurt unterschrieben.
  4. Kopie des Reisepasses von Antragsteller.
  5. Vorlage von Original-Reisepass und Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers bei dem Funktionärs Generalkonsulats der Republik Indonesien in Frankfurt unterschrieben.
  6. Kopie des Überweisungsbelegs. Die Betraghöhe und unsere Bankverbindung können Sie hier herunterladen.
  7. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben).

 

2.  Vollmacht für ausländische Staatsangehörigkeit /Legalisation von Dokumenten

Erforderliche Unterlagen:

  1. Persönliches Schreiben von Antragsteller
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
  3. Vorlage von Originaldokument, der bereits von Landgericht, Regierungspräsidium oder Industrie- und Handelskammer legalisiert wurde
  4. Kopie des Originaldokuments
  5. Sichthüllen
  6. Kopie des Überweisungsbelegs. Die Betraghöhe und unsere Bankverbindung können Sie hier herunterladen.
  7. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

 

3. Legalisation von übersetzten Dokumenten

Erforderliche Unterlagen:

  1. Persönliches Schreiben von Antragsteller
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
  3. Übersetzte Dokument, der von staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt wurde
  4. Kopie des Originaldokuments
  5. Adressierter und Frankierter Rückumschlag (Großbrief mit Einschreiben)

 

Hinweis:

Falls der von Ihnen beauftragter Übersetzer nicht auf der Liste von staatlich anerkannte Übersetzer steht, so müssen Sie Ihr Dokument erstmals von einem Landgericht, wo der Übersetzer registriert ist, legalisieren lassen. Zunächst wird diese Legalisation zu „Legalisation von Originaldokumenten“ anstatt „Legalisation von übersetzten Dokumenten“ gruppiert.

× Hotline WA KJRI Hamburg