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Visumfreiheit

Basierend auf der Verordnung des Präsidenten Nr. 21/2016 erlaubt die indonesische Regierung Bürger aus folgenden Staaten nach Indonesien ohne Visum für eine Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tage einzureisen. Die Aufenthaltsdauer ist nicht verlängerbar.

Die Anwendung der Visumfreiheit kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  1. Freizeit und Tourismus
  2. Familienbesuche
  3. Soziale Zwecke
  4. Kulturelle Zwecke
  5. Regierungsbesuche
  6. Vorlesung bzw. Vortrag zu halten oder Seminar zu besuchen
  7. Besuch eines von indonesischen Vertretungsbüro veranstalteten geschäftlichen Treffen
  8. Transitaufenthalt von Flug- und Schiffsreisenden

Voraussetzung:

  • Zum Zeitpunkt der Einreise in Indonesien muss Ihr Reisepass mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Das Ausweisen von Rückflugticket
  • Das Ein- und Ausreisen mit Visumfreiheit erfolgen nur durch bestimmte Flug- und Seehäfen.

Bitte beachten Sie

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Original-Reisepass eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten ab dem Einreisedatum in Indonesien hat. Eine Knappheit der Gültigkeitsdauer kann zu einer Einreiseverweigerung führen.
  • Inhaber eines vorläufigen Reisepasses muss unbedingt ein Visum beantragen.
  • Ein Visumantrag mit einem vorläufigen Reisepass kann bis zu mehreren Monaten dauern, da eine Genehmigung von der indonesischen Immigrationsbehörde benötigt ist.
  • Der Visumantrag muss mindestens ein Monat vor dem Abflugdatum eingereicht werden. Der Antrag wird erst bei Vollständigkeit der Unterlagen bearbeitet.
  • Die konsularische Antragsgebühr ist vorab zu überweisen. Eine Erstattung oder Übertragung der konsularischen Antragsgebühr ist ausgeschlossen.
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